Bedingungen

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Allgemein

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Bedingungen gelten unabhängig von etwaigen eigenen Einkaufsbedingungen des Kunden.

Der Kaufvertrag unterliegt im Übrigen den allgemeinen Regeln des dänischen Kaufrechts, soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht von diesen Regeln abgewichen wurde. Im Falle einer Verbraucherbeziehung gelten ausschließlich die Regeln des dänischen Kaufrechts

Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen

Die Angebote sind 20 Tage gültig.

Alle Angebote sind freibleibend Lieferzeit und Zwischenverkäufe

Alle Angaben über Gewicht, Maße, Beschaffenheit sowie technische Beschreibungen und Daten in Katalogen etc. sind nur insoweit verbindlich, als sie ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.

Angebote und dazugehörige Unterlagen dürfen Dritten nicht vorgelegt werden. In diesem Fall verfällt das Angebot.

Eine Bestellung ist erst dann verbindlich, wenn der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten und angenommen hat.

Die Änderung, Stornierung oder Stornierung einer Bestellung, ganz oder teilweise, durch den Kunden kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EasyWagon vorgenommen werden.

Design-Änderungen

EasyWagon behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung geringfügige Änderungen an Konstruktion, Komponenten usw. vorzunehmen, die die Funktionalität, das Aussehen und den Verwendungszweck des Produkts nicht wesentlich verändern. Die Änderungen geben dem Käufer nicht das Recht, den Kauf zu stornieren oder ihn zu Schadenersatz zu berechtigen

Preise

Alle Preise sind in dänischen Kronen, ohne Mehrwertsteuer und Versand.

Änderungen der Preisliste können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.

Zahlung

Die Zahlung muss spätestens an dem in der Rechnung als spätester Zahlungstag angegebenen Datum bei EasyWagon eingehen.

EasyWagon behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen für den Fall zu ändern, dass die Zahlungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigt ist. Wenn sich die Lieferung aufgrund der Umstände des Käufers verzögert (Gläubigerverzug), ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Zahlung an EasyWagon so zu leisten, als ob die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.

EasyWagon kann jederzeit nach Vertragsschluss Sicherheit verlangen.

Erfolgt die Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum, ist EasyWagon berechtigt, 2 % Zinsen pro angefangenem Monat ab Lieferung zu berechnen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, andere Ansprüche gegen EasyWagon wegen Verzugs geltend zu machen, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen eines etwaigen Verzugs. EasyWagon haftet daher unter keinen Umständen für Betriebs-, Zeit-, Gewinn-, entgangene Gewinne oder andere indirekte Verluste, z. B. tägliche Bußgelder, die infolge von Verzug oder festgestellten Mängeln gezahlt werden.

Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt ist EasyWagon von seinen Verpflichtungen befreit, solange die Situation höherer Gewalt andauert. Höhere Gewalt liegt vor, wenn EastWagon oder die Subunternehmer von EasyWagon aufgrund von Ereignissen wie Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Terrorakten, behördlichen Beschränkungen, Import- oder Exportverboten, Naturkatastrophen aller Art sowie weit verbreiteten oder lokalen Arbeitskämpfen, Feuer, Stromausfall, Computerviren oder dergleichen an der Erfüllung der in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen geregelten Verträge gehindert werden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass EasyWagon vernünftigerweise hätte vorhersehen müssen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Der Käufer ist nicht berechtigt, mit etwaigen Gegenforderungen gegen EasyWagon aufzurechnen und ist nicht berechtigt, einen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. EasyWagon behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt von der EasyWagon-Adresse Nordensvej 1, 7000 Fredericia.

Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen von EasyWagon gemäß den zum Zeitpunkt des Angebots/Vertragsabschlusses geltenden Bedingungen festgelegt.

Wenn EasyWagon erfährt, dass eine angegebene Lieferzeit aufgrund von Umständen, die nach Vertragsabschluss eintreten und außerhalb des Einflussbereichs von EasyWagon liegen, nicht eingehalten werden kann, z. B. Streik, Aussperrung, Feuer, Mangel an Transportmitteln, Krieg, Devisenbeschränkungen, Import-/Exportverbot, Nichtbelieferung durch Subunternehmer usw., wird die Verpflichtung des Lieferanten für den Zeitraum ausgesetzt, in dem die behindernden Waren eingetreten sind, und EasyWagon ist berechtigt, die Lieferung und verpflichtet, den Kunden über die geänderte Lieferzeit zu informieren.

Einschränkung

Ein Schadenersatzanspruch gegen EasyWagon kann den Rechnungsbetrag für den verkauften Artikel nicht übersteigen.

EasyWagon haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte oder Folgeschäden, einschließlich pauschalierter Schäden etc., unabhängig davon, ob solche Schäden dem Kunden oder Dritten infolge mangelhafter Lieferung entstehen.

Produkthaftung

EasyWagon gewährt eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferdatum. EasyWagon kann nicht für Schäden an Waren haftbar gemacht werden, die durch Witterung, Fehlbedienung, Überlastung oder mangelnde Wartung verursacht werden.

Der Käufer/Abholer der Ware hat sich unverzüglich nach Anlieferung zu vergewissern, dass die gelieferte Ware vereinbarungsgemäß ist und sich die Ware in vollständigem und unbeschädigtem Zustand befindet.

Nach Feststellung des Mangels durch den Käufer hat der Käufer EasyWagon den geltend gemachten Mangel unverzüglich schriftlich zu beschreiben und zu spezifizieren. Jede Reklamation von Mängeln, die bei der Überprüfung des gekauften Produkts durch den Käufer festgestellt wurden oder hätten entdeckt werden müssen, muss spätestens 3 Werktage nach Entdeckung des Mangels bei EasyWagon eingehen.

EasyWagon behält sich das Recht vor, dem Käufer im Falle einer unberechtigten Reklamation die Kosten in Rechnung zu stellen.

Werden Mängel festgestellt, die gegenüber EasyWagon geltend gemacht werden können, ist EasyWagon berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine anteilige Minderung des vereinbarten Kaufpreises zu gewähren. Der Käufer ist hiermit vollständig und endgültig von allen Ansprüchen aus dem Mangel befriedigt.

Die Behebung berechtigter Beanstandungen erfolgt, sofern mit EasyWagon nichts anderes vereinbart wurde. Die Tatsache, dass EasyWagon mit dem Käufer Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung einer Reklamation aufnehmen kann, bedeutet nicht, dass EasyWagon sich nicht später auf die Reklamations- und Haftungsbeschränkungen in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen berufen kann.

Streitfragen

Bei Streitigkeiten, die zwischen EasyWagon und dem Käufer nicht gütlich beigelegt werden können, wird das Bezirksgericht in Kolding angerufen.